Evaluationsbedingungen Demonstrations- und Test-Center

Wenn Sie unsere Lösungen im Rahmen unseres Demo- und Test-Centers testen möchten, gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.

§ 1 Gegenstand und Rechte

  1. Der Evaluierende erhält auf Antrag mit Zustimmung des Deutschen Vergabeportals (DTVP) zu dieser Vereinbarung und nach Einrichtung eines „Test-Mandanten“ das Recht, das Deutsche Vergabeportal (DTVP), nachfolgend „Software“ genannt – für Test-Zwecke für den unter § 3 bestimmten Zeitraum und nach Maßgabe des § 2 zu nutzen.
  2. DTVP übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software frei von Rechten Dritter ist. DTVP übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus dem Gebrauch der Software entstehen. DTVP garantiert keine Fehlerfreiheit der Software. Der Name der Produkte und alle mit den Produkten verbundenen Rechte sowie die Produkte selbst und alle Kopien verbleiben zu jeder Zeit ausschließliches Eigentum des DTVP sowie ggf. Dritter (dritte Rechteinhaber).

§ 2 Umfang der Nutzung

  1. Der Evaluierende erhält die Software als Lizenz bzw. einen Zugriff auf ein betriebenes System für Testzwecke. Dieses bleibt Eigentum des Deutschen Vergabeportals. Der Evaluierende verpflichtet sich, weder die Software noch Teile hiervon noch die Dokumentation zu kopieren.
  2. Die gewerbliche bzw. behördliche Nutzung der Software außer zu Test- und Evaluationszwecken, die Vermietung, der Wiederverkauf sowie die Weitergabe an Dritte sind untersagt.
  3. Dem Evaluierenden ist es ebenfalls untersagt, den Objektcode der Software zurück zu entwickeln (Reengineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder in welcher Weise auch immer zu bearbeiten oder zu ändern, oder den Versuch zu unternehmen, den Quellcode des Programms herauszufinden oder abgeleitete Programme basierend auf der Software zu erstellen.
  4. Die Nutzung der Software ist während des Testzeitraums kostenfrei. Eine Abnahmeverpflichtung nach Ablauf des Testzeitraums besteht nicht.
  5. In der Evaluation sind keine Dienstleistungen enthalten.

§ 3 Vertraulichkeit

  1. Der Evaluierende verpflichtet sich, die Software sowie etwaige von DTVP übergebene Dokumentationen bzw. Informationen zur Software, in der Software abgebildete Funktionen usw. vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
  2. Der Evaluierende verpflichtet sich, weiterhin die Software sowie die Dokumentation nur dem für die Evaluation notwendigen Kreis an Mitarbeitern zugänglich zu machen sowie geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Weitergabe solcher Informationen durch Mitarbeiter seiner Dienststelle bzw. öffentlichen Einrichtung zu verhindern.

§ 4 Zeitraum

Der Evaluierende erhält die Software bzw. ein entsprechendes Nutzungsrecht für eine Dauer von 30 Tagen, beginnend mit der Übergabe bzw. der Übersendung von Zugangsdaten zu entsprechenden Systemen. Eine Verlängerung dieses Evaluierungszeitraums ist nur mit schriftlicher Bestätigung durch DTVP möglich.

§ 5 Sonstiges

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Etwaige Nebenabreden bedürfen – ebenso wie ein Abweichen von diesem Schriftformerfordernis – der Schriftform.
  2. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
  3. Gerichtsstand für diese Vereinbarung ist Berlin.

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