Arten der Vergabe
Nach § 119 Abs. 3 – 7 GWB wird bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte zwischen folgenden Vergabeverfahren unterschieden: Offenes Verfahren, Nicht Offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft.
Für Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte bestimmt § 8 Abs. 1 UVgO, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Öffentliche Ausschreibung, durch Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb und durch Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb erfolgt.
Außerdem regelt § 3 Nr. 3 VOB/A die freihändige Vergabe für die Vergabe von Bauleistungen. Näheres zu den einzelnen Verfahrensarten findet sich unter dem jeweiligen Begriff im Lexikon.
Formal einwandfreie Angebote abgeben und die Chancen auf den Zuschlag erhöhen