Arten der Vergabe

Leitfaden Vergaberecht
Formal einwandfreie Angebote abgeben und die Chancen auf den Zuschlag erhöhen

Nach § 119  Abs. 3 – 7 GWB wird bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte zwischen folgenden Vergabeverfahren unterschieden: Offenes Verfahren, Nicht Offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft.

Für Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte bestimmt § 8 Abs. 1 UVgO, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Öffentliche Ausschreibung, durch Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb und durch Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb erfolgt.

Außerdem regelt § 3 Nr. 3 VOB/A die freihändige Vergabe für die Vergabe von Bauleistungen. Näheres zu den einzelnen Verfahrensarten findet sich unter dem jeweiligen Begriff im Lexikon.

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Sie möchten sich um öffentliche Aufträge bewerben, aber das Vergaberecht ist Ihnen zu kompliziert? Mit unserem digitalen Leitfaden, der von auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwälten verfasst wurde, erhalten Sie einen Überblick über das Vergaberecht und den typischen Ablauf eines Vergabeverfahrens. So können Sie ein formal einwandfreies Angebot abgeben und Ihre Chancen auf den Zuschlag erhöhen. Deutsches Vergaberecht kompakt, strukturiert und einfach erklärt: Keine Aufträge mehr aufgrund von Rechtsunsicherheiten verfassen.

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