Aufhebung der Ausschreibung

Eine Ausschreibung kann an sich stets von der Vergabestelle aufgehoben werden. Rechtmäßig ist die Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß den in § 17 Abs. 1 VOB/A statuierten Voraussetzungen allerdings nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn kein Angebot eingegangen ist, die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen oder andere schwerwiegende Gründe bestehen.  Die Bewerber und Bieter müssen über die Aufhebung der Ausschreibung unter Angabe der Gründe, ggf. über die Absicht ein neues Vergabeverfahren einzuleiten, unverzüglich informiert werden, § 17 Abs. 2 VOB/B.

So können Sie den Vertragslebenszyklus im Modul Vertragsmanagement effizient steuern
Vertragsmanagement im VMS: Der Vertragslebenszyklus effizient gesteuert

Dieses Webinar richtet sich an Fachkräfte aus Vergabe- und Beschaffungsstellen, die die Funktionalitäten und Vorteile des Moduls Vertragsmanagement im cosinex Vergabemanagementsystem (VMS) erkunden möchten. Der Fokus liegt auf der effizienten Steuerung und Verwaltung des Vertragslebenszyklus innerhalb des VMS.

online | Do. 18.12.2025 |

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