Aufhebung der Ausschreibung

Eine Ausschreibung kann an sich stets von der Vergabestelle aufgehoben werden. Rechtmäßig ist die Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß den in § 17 Abs. 1 VOB/A statuierten Voraussetzungen allerdings nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn kein Angebot eingegangen ist, die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen oder andere schwerwiegende Gründe bestehen.  Die Bewerber und Bieter müssen über die Aufhebung der Ausschreibung unter Angabe der Gründe, ggf. über die Absicht ein neues Vergabeverfahren einzuleiten, unverzüglich informiert werden, § 17 Abs. 2 VOB/B.

Regionalforum Rheinland-Pfalz
Regionalforum Rheinland-Pfalz am 13.10.2026

Im Rahmen der nationalen Veranstaltungsreihe "Regionalforen" bietet das Deutsche Vergabeportal DTVP interessierten öffentlichen Auftraggebern aus Rheinland-Pfalz einen Überblick über landesrechtliche Besonderheiten bei der Anwendung der E-Vergabe und einen Einblick in die Nutzung der elektronischen Vergabeplattform DTVP und VMS.

Bad Kreuznach | Di. 13.10.2026 | 08:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen in Rheinland-Pfalz, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.
* Für DTVP- und cosinex-Kunden ist die Anmeldung für alle Teilnehmer auf 99€ zzgl. MwSt. rabattiert.

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