Baukonzession
Gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist eine Baukonzession ein Vertrag, mit dem ein oder mehrere Konzessionsgeber ein oder mehrere Unternehmen mit der Erbringung von Bauleistungen betrauen. Die Gegenleistung besteht bei diesem Vertrag entweder in dem Recht zur Nutzung des Bauwerks oder in diesem Recht zuzüglich einer Zahlung Im Unterschied zu Bauaufträgen erhält der Konzessionär vom Auftraggeber keine – oder nur eine geringfügige Vergütung. Der Konzessionär trägt also das wirtschaftliche Risiko selbst, er übernimmt z.B. das Risiko der vollständigen Refinanzierung, das Auslastungsrisiko etc. die sich aus der Nutzung ergeben. Baukonzessionen müssen oberhalb der Schwellenwerte europaweit ausgeschrieben werden, es gilt insoweit jedoch ein erleichtertes Verfahrensregime.