Baukonzession

Die Vergabe von Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Digitale Konferenz: Vergabe von Planungsleistungen

Gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist eine Baukonzession ein Vertrag, mit dem ein oder mehrere Konzessionsgeber ein oder mehrere Unternehmen mit der Erbringung von Bauleistungen betrauen. Die Gegenleistung besteht bei diesem Vertrag entweder in dem Recht zur Nutzung des Bauwerks oder in diesem Recht zuzüglich einer Zahlung Im Unterschied zu Bauaufträgen erhält der Konzessionär vom Auftraggeber keine – oder nur eine geringfügige Vergütung. Der Konzessionär trägt also das wirtschaftliche Risiko selbst, er übernimmt z.B. das Risiko der vollständigen Refinanzierung, das Auslastungsrisiko etc. die sich aus der Nutzung ergeben. Baukonzessionen müssen oberhalb der Schwellenwerte europaweit ausgeschrieben werden, es gilt insoweit jedoch ein erleichtertes Verfahrensregime.

Die Vergabe von Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Digitale Konferenz: Vergabe von Planungsleistungen

Wir stellen Ihnen in diesem Webinar die Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen (Architekten- und Ingenieurleistungen) dar und demonstrieren Ihnen die Abwicklung im Wege eines Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb über das Deutsche Vergabeportal (DTVP).

online | Do. 20.11.2025 | 08:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.
  • Architekten, Ingenieure, Planer
  • Projektsteuerungen

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular