Baukonzession

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Digitale Konferenz: Markterkundung

Gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist eine Baukonzession ein Vertrag, mit dem ein oder mehrere Konzessionsgeber ein oder mehrere Unternehmen mit der Erbringung von Bauleistungen betrauen. Die Gegenleistung besteht bei diesem Vertrag entweder in dem Recht zur Nutzung des Bauwerks oder in diesem Recht zuzüglich einer Zahlung Im Unterschied zu Bauaufträgen erhält der Konzessionär vom Auftraggeber keine – oder nur eine geringfügige Vergütung. Der Konzessionär trägt also das wirtschaftliche Risiko selbst, er übernimmt z.B. das Risiko der vollständigen Refinanzierung, das Auslastungsrisiko etc. die sich aus der Nutzung ergeben. Baukonzessionen müssen oberhalb der Schwellenwerte europaweit ausgeschrieben werden, es gilt insoweit jedoch ein erleichtertes Verfahrensregime.

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Die Zusammenarbeit zwischen Vergabestellen und Fachbereichen bei öffentlichen Auftraggebern ist ein zentraler Bestandteil des Vergabeprozesses – und oft auch eine Herausforderung. Beide Seiten bringen unterschiedliche Perspektiven und Aufgaben ein, die aber eng verzahnt sein müssen, damit ein Vergabeverfahren rechtssicher, wirtschaftlich und bedarfsgerecht abläuft.

online | Mo. 23.06.2025 | 13:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter bei öffentlichen Auftraggebern in Vergabestellen und entsprechende Bedarfsträger/Fachbereiche.

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