Beihilfen

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Beihilfen im Sinne des EU-Rechts sind selektiv an einzelne Unternehmen gewährte staatliche Zuwendungen (z.B. Zuschüsse, Befreiung von Steuern und Abgaben, Darlehen, Bürgschaften zu besonders günstigen Bedingungen usw.), durch die der Empfänger einen wirtschaftlichen Vorteil erhält und keine angemessene Gegenleistung erbringt und wodurch der Wettbewerb und Handel zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten beeinträchtigt ist.
Nach Art. 107 Abs. 1 AEUV sind staatliche Beihilfen oder durch staatliche Mittel gewährte Beilhilfen grundsätzlich nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar. In Art. 107 Abs. 2 und 3 AEUV sind jedoch Ausnahmen geregelt, nach welchen die Gewährung von Beihilfen möglich ist.

Tipp:
Kommunikation in Vergabeverfahren mit DTVP - Bieterfragen strategisch richtig nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen

Die richtige Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern (Vergabestellen), insbesondere die zielgerichtete und erfolgsorientierte Kommunikation in einem Vergabeverfahren, wird von Unternehmen (Bietern) vielfach unterschätzt. Dabei sind Vergabeunterlagen häufig wirklich unverständlich, ungewollt lückenhaft oder individuell auslegungsbedürftig.

online | Mi. 17.12.2025 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Unternehmen, die regelmäßig an Vergabeverfahren teilnehmen und die Kommunikation mit den Vergabestellen optimieren wollen.
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in Deutschland erweitern und vertiefen wollen.

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