Beihilfen

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Beihilfen im Sinne des EU-Rechts sind selektiv an einzelne Unternehmen gewährte staatliche Zuwendungen (z.B. Zuschüsse, Befreiung von Steuern und Abgaben, Darlehen, Bürgschaften zu besonders günstigen Bedingungen usw.), durch die der Empfänger einen wirtschaftlichen Vorteil erhält und keine angemessene Gegenleistung erbringt und wodurch der Wettbewerb und Handel zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten beeinträchtigt ist.
Nach Art. 107 Abs. 1 AEUV sind staatliche Beihilfen oder durch staatliche Mittel gewährte Beilhilfen grundsätzlich nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar. In Art. 107 Abs. 2 und 3 AEUV sind jedoch Ausnahmen geregelt, nach welchen die Gewährung von Beihilfen möglich ist.

Tipp:
Vergaberecht light – es geht auch (manchmal) ohne Anwälte!

Öffentliche Vergabeverfahren gelten im Allgemeinen als kompliziert und aufwendig. Welche (rechtlichen) Grundlagen sollten Vertriebsmitarbeiter parat haben, um sich aktiv und erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen zu können? Welche formellen Rahmenbedingungen schränken die Optionen der Mitbestimmung ein?

online | Fr. 07.02.2025 | 14:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter:innen, die in Unternehmen mit der Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen delegiert sind und zukünftig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen: Vertrieb, Akquise, Account Manager u.w.

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