Beihilfen
Beihilfen im Sinne des EU-Rechts sind selektiv an einzelne Unternehmen gewährte staatliche Zuwendungen (z.B. Zuschüsse, Befreiung von Steuern und Abgaben, Darlehen, Bürgschaften zu besonders günstigen Bedingungen usw.), durch die der Empfänger einen wirtschaftlichen Vorteil erhält und keine angemessene Gegenleistung erbringt und wodurch der Wettbewerb und Handel zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten beeinträchtigt ist.
Nach Art. 107 Abs. 1 AEUV sind staatliche Beihilfen oder durch staatliche Mittel gewährte Beilhilfen grundsätzlich nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar. In Art. 107 Abs. 2 und 3 AEUV sind jedoch Ausnahmen geregelt, nach welchen die Gewährung von Beihilfen möglich ist.