Beihilfen

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Beihilfen im Sinne des EU-Rechts sind selektiv an einzelne Unternehmen gewährte staatliche Zuwendungen (z.B. Zuschüsse, Befreiung von Steuern und Abgaben, Darlehen, Bürgschaften zu besonders günstigen Bedingungen usw.), durch die der Empfänger einen wirtschaftlichen Vorteil erhält und keine angemessene Gegenleistung erbringt und wodurch der Wettbewerb und Handel zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten beeinträchtigt ist.
Nach Art. 107 Abs. 1 AEUV sind staatliche Beihilfen oder durch staatliche Mittel gewährte Beilhilfen grundsätzlich nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar. In Art. 107 Abs. 2 und 3 AEUV sind jedoch Ausnahmen geregelt, nach welchen die Gewährung von Beihilfen möglich ist.

Tipp:
Digitale Konferenz

Im Rahmen dieser Digitalen Konferenz erfahren öffentliche Auftraggeber, welche Änderungen die Einführung der E-Vergabe auf die Unternehmen (Bieter) hat, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen gelten und wie die Bieter das Deutsche Vergabeportal DTVP für die elektronische Angebotsabgabe in der Praxis einsetzen.

online | Do. 27.11.2025 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter bei öffentlichen Auftraggebern, um einmal die Sicht der Bieter zu kennen.
* Für DTVP- und cosinex-Kunden ist die Anmeldung für einen Teilnehmer pro Vergabestelle kostenfrei.

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