Beihilfen

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Beihilfen im Sinne des EU-Rechts sind selektiv an einzelne Unternehmen gewährte staatliche Zuwendungen (z.B. Zuschüsse, Befreiung von Steuern und Abgaben, Darlehen, Bürgschaften zu besonders günstigen Bedingungen usw.), durch die der Empfänger einen wirtschaftlichen Vorteil erhält und keine angemessene Gegenleistung erbringt und wodurch der Wettbewerb und Handel zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten beeinträchtigt ist.
Nach Art. 107 Abs. 1 AEUV sind staatliche Beihilfen oder durch staatliche Mittel gewährte Beilhilfen grundsätzlich nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar. In Art. 107 Abs. 2 und 3 AEUV sind jedoch Ausnahmen geregelt, nach welchen die Gewährung von Beihilfen möglich ist.

Tipp:
Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung

Im Rahmen des 1,5-stündigen Webinars zeigen unsere Produktberater Ihnen die wesentlichen Funktionen anhand der Durchführung einer Ausschreibung nach SektVO mit Hilfe des Deutschen Vergabeportals.

online | Do. 18.06.2026 | 12:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind

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