Bekanntmachung

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Öffentliche Auftraggeber sind generell verpflichtet, die Absicht, einen öffentlichen Auftrag vergeben zu wollen, bzw. die Durchführung eines Vergabeverfahrens öffentlich bekannt zu machen. Nur bei der Durchführung von Verhandlungsverfahren oder Freihändigen Vergaben ohne vorherige Vergabebekanntmachung, bestehen hinsichtlich der Bekanntmachungspflicht Ausnahmen. Im Vergabeverfahren gibt es unterschiedliche Bekanntmachungsformen. Die Bekanntmachung enthält Mindestangaben zu dem zu vergebenden Auftrag sowie zum Vergabeverfahren, damit Unternehmen über eine Angebotsabgabe entscheiden können. Welche Angaben die Bekanntmachung jeweils enthalten muss, ist je nach Art des Auftrags in den entsprechenden Rechtsgrundlagen geregelt (z.B. § 12 VOB/A, § 12 VOL/A und § 37VgV). Die Bekanntmachung stellt die wichtigste Informationsquelle für potenzielle Bieter dar. Für Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte sind zwingend die von der Europäischen Kommission für alle Arten von Bekanntmachungen zur Verfügung gestellten Standardformulare zu verwenden.

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, sind Bieter zunehmend darauf angewiesen, Angebote elektronisch einzureichen. Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche Änderungen die Einführung von E-Vergabe vonseiten der Auftraggeber auf Sie als Bieter zukommen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten und wie Sie das Deutsche Vergabeportal DTVP für die Auftragsrecherche und elektronische Angebotsabgabe in der Praxis erfolgreich einsetzen.

online | Di. 28.01.2025 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für Angebotsabgaben öffentlicher Ausschreibungen
  • Einsteiger in die elektronische Vergabe
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in der Praxis erweitern und vertiefen wollen

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