Sofortige Beschwerde

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Mit der sofortigen Beschwerde gemäß § 171 GWB können die Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens (Auftraggeber, Antragsteller und ggf. Beigeladene) die Entscheidung der Vergabekammer anfechten und einer zweitinstanzlichen Überprüfung durch die Vergabesenate bei den Oberlandesgerichten (Beschwerdegericht) zugänglich machen. Außerdem ist die sofortige Beschwerde in den Fällen zulässig, in denen die Vergabekammer über einen Antrag auf Nachprüfung nicht innerhalb der Frist nach § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat, § 171 Abs. 2 GWB. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit der Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer bzw. im Falle des § 171 Abs. 2 GWB beginnend mit Ablauf der Frist, an den Beschwerdeführer schriftlich durch einen Rechtsanwalt beim Beschwerdegericht eingelegt werden (Lediglich bei Beschwerden durch juristische Personen des öffentlichen Rechts ist die Antragstellung durch einen Rechtsanwalt nicht zwingend erforderlich). Die sofortige Beschwerde muss im Zeitpunkt ihrer Einlegung begründet werden.

Tipp:
Vergabepraxis, Industriekultur, Austausch, uvm.

Mit dem Vergabesymposium 2024 wird die cosinex GmbH inhaltlich und konzeptionell an die erfolgreiche Auftaktveranstaltung anknüpfen. Auch im kommenden Jahr können Sie sich also auf Themen wie die Zusammenarbeit mit Fachbereichen, den Umgang mit Bietern, Chancen und Herausforderungen von Digitalisierung und Nachhaltigkeit und vertiefte Einblicke in Vergaberecht und Vergabepraxis freuen. Gewohnt hochwertige Inhalte also, die in Form von Vorträgen namhafter Experten, im Rahmen von Fachforen und Masterclasses mit unmittelbarem Nutzwert und auf hochkarätig besetzten Podiumsdiskussionen vermitteln werden. Freuen Sie sich auf ein spannendes Programm.

Jahrhunderthalle Bochum | Di. 14.05.2024 | 11:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • alle öffentlichen Auftraggeber, die aktuelle Informationen erhalten wollen und vertiefende Einblicke ins Vergaberecht und Vergabepraxis haben möchten.
  • Alle Teilnehmer der öffentlichen Auftraggeber, zentralen Vergabestellen, Beschaffungsstellen, die das Netzwerken wieder erleben möchten.

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