Bewerbungsbedingungen
Unter Bewerbungsbedingungen wird gemäß § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VgV die Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens verstanden, einschließlich der Angabe der Eignungs- und Zuschlagskriterien sofern diese nicht bereits in der Auftragsbekanntmachung genannt wurden.
In den Bewerbungsbedingungen müssen alle wesentlichen Verfahrensinformationen enthalten sein.