Bewerbungsbedingungen

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Unter Bewerbungsbedingungen wird gemäß § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VgV die Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens verstanden, einschließlich der Angabe der Eignungs- und Zuschlagskriterien sofern diese nicht bereits in der Auftragsbekanntmachung genannt wurden.

In den Bewerbungsbedingungen müssen alle wesentlichen Verfahrensinformationen enthalten sein.

Tipp:
Vergaberecht light – es geht auch (manchmal) ohne Anwälte!

Öffentliche Vergabeverfahren gelten im Allgemeinen als kompliziert und aufwendig. Welche (rechtlichen) Grundlagen sollten Vertriebsmitarbeiter parat haben, um sich aktiv und erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen zu können? Welche formellen Rahmenbedingungen schränken die Optionen der Mitbestimmung ein?

online | Fr. 12.09.2025 | 15:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter:innen, die in Unternehmen mit der Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen delegiert sind und zukünftig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen: Vertrieb, Akquise, Account Manager u.w.

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