Bewerbungsbedingungen

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Unter Bewerbungsbedingungen wird gemäß § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VgV die Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens verstanden, einschließlich der Angabe der Eignungs- und Zuschlagskriterien sofern diese nicht bereits in der Auftragsbekanntmachung genannt wurden.

In den Bewerbungsbedingungen müssen alle wesentlichen Verfahrensinformationen enthalten sein.

Tipp:
Kommunikation in Vergabeverfahren mit DTVP - Bieterfragen strategisch richtig nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen

Die richtige Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern (Vergabestellen), insbesondere die zielgerichtete und erfolgsorientierte Kommunikation in einem Vergabeverfahren, wird von Unternehmen (Bietern) vielfach unterschätzt. Dabei sind Vergabeunterlagen häufig wirklich unverständlich, ungewollt lückenhaft oder individuell auslegungsbedürftig.

online | Mi. 17.12.2025 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Unternehmen, die regelmäßig an Vergabeverfahren teilnehmen und die Kommunikation mit den Vergabestellen optimieren wollen.
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in Deutschland erweitern und vertiefen wollen.

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