Bewerbungsbedingungen

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Unter Bewerbungsbedingungen wird gemäß § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VgV die Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens verstanden, einschließlich der Angabe der Eignungs- und Zuschlagskriterien sofern diese nicht bereits in der Auftragsbekanntmachung genannt wurden.

In den Bewerbungsbedingungen müssen alle wesentlichen Verfahrensinformationen enthalten sein.

Tipp:
Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung

Im Rahmen des 1,5-stündigen Webinars zeigen unsere Produktberater Ihnen die wesentlichen Funktionen anhand der Durchführung einer Ausschreibung nach SektVO mit Hilfe des Deutschen Vergabeportals.

online | Do. 18.06.2026 | 12:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind

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