Bietergemeinschaft
Eine Bietergemeinschaft (auch „Bieterkonsortium“ genannt) ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zwecks gemeinsamer Abgabe eines Angebots im Rahmen einer Ausschreibung und späterer Leistungserbringung. Im Falle von Bewerber- oder Bietergemeinschaften nehmen mehrere Unternehmen gemeinschaftlich an einem Vergabeverfahren teil. Solche Bewerber- und Bietergemeinschaften sind wie Einzelbewerber und –bieter zu behandeln. Für den Fall der Auftragserteilung können die Auftraggeber verlangen, dass eine Bietergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform annimmt, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages notwendig ist. Bei der Eignungsprüfung sind die Besonderheiten von Bewerber- oder Bietergemeinschaften zu berücksichtigen.