Bieterinformation

Kommunikation in Vergabeverfahren mit DTVP - Bieterfragen strategisch richtig nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen
Kommunikation in Vergabeverfahren: Bieterfragen

Nach § 134  GWB muss der Auftraggeber in EU-weiten Vergabeverfahren die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,  über die Gründe, die zur Nichtberücksichtigung des eigenen Angebotes geführt haben und über den frühesten Zeitpunkt des beabsichtigten Vertragsschlusses informieren. Die Information muss spätestens 15 Kalendertage bzw. zehn Kalendertage bei Versenden der Information per Fax oder E-Mail vor Abschluss des Vertrags erfolgen.

Kommunikation in Vergabeverfahren mit DTVP - Bieterfragen strategisch richtig nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen
Kommunikation in Vergabeverfahren: Bieterfragen

Die richtige Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern (Vergabestellen), insbesondere die zielgerichtete und erfolgsorientierte Kommunikation in einem Vergabeverfahren, wird von Unternehmen (Bietern) vielfach unterschätzt. Dabei sind Vergabeunterlagen häufig wirklich unverständlich, ungewollt lückenhaft oder individuell auslegungsbedürftig.

online | Di. 26.11.2024 | 13:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Unternehmen, die regelmäßig an Vergabeverfahren teilnehmen und die Kommunikation mit den Vergabestellen optimieren wollen.
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in Deutschland erweitern und vertiefen wollen.

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