Bieterinformation

Vorstellung des Bieterverzeichnis zur Durchführung von Markterkundungen und Vorbereitung von Ausschreibungen
Markterkundungen mit dem DTVP Bieterverzeichnis

Nach § 134  GWB muss der Auftraggeber in EU-weiten Vergabeverfahren die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,  über die Gründe, die zur Nichtberücksichtigung des eigenen Angebotes geführt haben und über den frühesten Zeitpunkt des beabsichtigten Vertragsschlusses informieren. Die Information muss spätestens 15 Kalendertage bzw. zehn Kalendertage bei Versenden der Information per Fax oder E-Mail vor Abschluss des Vertrags erfolgen.

Vorstellung des Bieterverzeichnis zur Durchführung von Markterkundungen und Vorbereitung von Ausschreibungen
Markterkundungen mit dem DTVP Bieterverzeichnis

Erfahren Sie im kostenfreien 45-minütigen Webinar, wie Sie mit 1,8 Mio. Unternehmensprofilen und präzisen Filtern Ihre Markterkundung effizienter gestalten. Ideal für Fachabteilungen und Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber.

online | Mi. 09.07.2025 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die europaweite Vergabeverfahren durchführen wollen

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