Bieterinformation

Erfolgreiche Auftragssuche einfach erklärt
Öffentliche Aufträge finden im Deutschen Vergabeportal

Nach § 134  GWB muss der Auftraggeber in EU-weiten Vergabeverfahren die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,  über die Gründe, die zur Nichtberücksichtigung des eigenen Angebotes geführt haben und über den frühesten Zeitpunkt des beabsichtigten Vertragsschlusses informieren. Die Information muss spätestens 15 Kalendertage bzw. zehn Kalendertage bei Versenden der Information per Fax oder E-Mail vor Abschluss des Vertrags erfolgen.

Erfolgreiche Auftragssuche einfach erklärt
Öffentliche Aufträge finden im Deutschen Vergabeportal

Erweitern Sie Ihr Geschäftsfeld um öffentliche Aufträge! Die oftmals komplizierte Suche nach öffentlichen Aufträgen kostet Unternehmen viel Zeit und Geld. In unserem kostenfreien Webinar zeigen wir Ihnen wie Sie effizient und zielgerichtet nach Ausschreibungen suchen können. Am Beispiel des Deutschen Vergabeportals zeigen Ihnen unsere erfahrenen Produktberater wie Sie Ihre Suche optimieren, um passende Aufträge für Ihr Unternehmen zu finden.

online | Do. 21.08.2025 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • alle Unternehmen, die öffentliche Aufträge suchen und sich über die Möglichkeiten des Deutschen Vergabeportals informieren möchten.

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