Bieterinformation

Unsicher bei Ausschreibungen? Das muss nicht sein!
Die 7 häufigsten Fragen zu öffentlichen Ausschreibungen

Nach § 134  GWB muss der Auftraggeber in EU-weiten Vergabeverfahren die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,  über die Gründe, die zur Nichtberücksichtigung des eigenen Angebotes geführt haben und über den frühesten Zeitpunkt des beabsichtigten Vertragsschlusses informieren. Die Information muss spätestens 15 Kalendertage bzw. zehn Kalendertage bei Versenden der Information per Fax oder E-Mail vor Abschluss des Vertrags erfolgen.

Unsicher bei Ausschreibungen? Das muss nicht sein!
Die 7 häufigsten Fragen zu öffentlichen Ausschreibungen

Bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen entstehen häufig eine Menge Fragen, auf die man auf Anhieb keine Antwort weiß. Es werden die Top 7 Fragen über Ausschreibungen anhand von Praxisbeispielen beantwortet, sodass Sie für die erste und alle darauffolgenden Ausschreibungsteilnahmen bestens gewappnet sind.

online | Mo. 16.03.2026 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für öffentliche Aufträge
  • Unternehmen, die sich für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen interessieren

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