Bieterinformation

Die Vergabe von Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Digitale Konferenz: Vergabe von Planungsleistungen

Nach § 134  GWB muss der Auftraggeber in EU-weiten Vergabeverfahren die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,  über die Gründe, die zur Nichtberücksichtigung des eigenen Angebotes geführt haben und über den frühesten Zeitpunkt des beabsichtigten Vertragsschlusses informieren. Die Information muss spätestens 15 Kalendertage bzw. zehn Kalendertage bei Versenden der Information per Fax oder E-Mail vor Abschluss des Vertrags erfolgen.

Die Vergabe von Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Digitale Konferenz: Vergabe von Planungsleistungen

Wir stellen Ihnen in diesem Webinar die Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen (Architekten- und Ingenieurleistungen) dar und demonstrieren Ihnen die Abwicklung im Wege eines Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb über das Deutsche Vergabeportal (DTVP).

online | Do. 20.11.2025 | 08:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.
  • Architekten, Ingenieure, Planer
  • Projektsteuerungen

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