Bieterinformation

Für alle, die das DTVP bisher nicht als Kunden nutzen und es mit den wichtigsten Funktionen kennenlernen möchten.
E-Vergabe mit DTVP – Einfach. Schnell. Sicher.

Nach § 134  GWB muss der Auftraggeber in EU-weiten Vergabeverfahren die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,  über die Gründe, die zur Nichtberücksichtigung des eigenen Angebotes geführt haben und über den frühesten Zeitpunkt des beabsichtigten Vertragsschlusses informieren. Die Information muss spätestens 15 Kalendertage bzw. zehn Kalendertage bei Versenden der Information per Fax oder E-Mail vor Abschluss des Vertrags erfolgen.

Für alle, die das DTVP bisher nicht als Kunden nutzen und es mit den wichtigsten Funktionen kennenlernen möchten.
E-Vergabe mit DTVP – Einfach. Schnell. Sicher.

In diesem Webinar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick darüber, wie die E-Vergabe mit DTVP funktioniert und welchen konkreten Mehrwert die Lösung für Ihre tägliche Arbeit bietet.

online | Mi. 24.06.2026 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen

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