Direktauftrag

Leitfaden Vergaberecht
Formal einwandfreie Angebote abgeben und die Chancen auf den Zuschlag erhöhen

Wer einen Direktauftrag erteilt, beschafft Leistungen jeglicher Art unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens.

Der Beschaffung im Direktauftrag ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens liegt der Gedanke zugrunde, dass der Aufwand der Durchführung eines Vergabeverfahrens in einem angemessenen Verhältnis zum finanziellen Volumen des Auftrags stehen muss.

Die Rechtsgrundlagen bilden § 14 UVgO und § 3a Abs. 4 VOB/A. Danach ist die Beschaffung ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens zulässig für Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 1.000 € netto und für Bauleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 3.000 € netto.

Das Inkrafttreten und die Anwendung von UVgO und VOB/A werden durch landes- und haushaltsrechtliche Regelungen bestimmt. Daher variieren die Wertgrenzen für die Zulässigkeit der Beschaffung im Wege des Direktauftrages in den Bundesländern (siehe unten).

Die Auftragswertschätzung erfolgt § 3 VgV. Liegt der geschätzte Auftragswert unterhalb der festgelegten Bagatellgrenzen, kann auf die Durchführung eines Vergabeverfahrens verzichtet werden.

Zwischen den beauftragten Unternehmen soll dabei gewechselt werden.

Liefer- und Dienstleistungen*Bauleistungen*
Baden-WürttembergBehörden/Betriebe des Landes: 5.000 €
Kommunale Auftraggeber: 6.000 €
Behörden/Betriebe des Landes: 3.000 €
Kommunale Auftraggeber: 3.000 €
Bayern5.000 €
- befristet bis 31.12.2024: 25.000 €
10.000 €
- befristet bis 31.12.2024: 25.000 €
Berlin1.000 €3.000 €
Brandenburg1.000 €
- befristet bis 31.12.2024 für
kommunale Auftragsvergaben: 3.000 €
3.000 €
Bremen3.000 €
Freiberufliche Leistungen: 5.000 €
5.000 €
Hamburg5.000 €10.000 €
Hessen10.000 €10.000 €
Mecklenburg-Vorpommern5.000 €5.000 €
Niedersachsen1.000 €3.000 €
Nordrhein-Westphalen15.000 €
Freiberufliche Leistungen: 25.000 €
15.000 €
Rheinland-Pfalz3.000 €3.000 €
Saarland25.000 €10.000 €
Sachsen**500 €3.000 €
Sachsen-Anhalt10.000 €20.000 €
Schleswig-Holstein5.000 €10.000 €
Thüringen7.000 €7.000 €

Stand: 01.02.2024

* die Wertgrenzen sind netto angegeben

** in Sachsen gilt noch die VOL/A

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