E-Government

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Unter Electronic Government (E-Government) wird die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten staatlicher Institutionen durch elektronische Medien zur Information und Kommunikation verstanden. Electronic Government ist die Unterstützung und Abbildung von Prozessen und Verwaltungsakten im öffentlichen Bereich unter Zuhilfenahme elektronischer Medien und Kommunikationsmittel. Besondere Relevanz haben hierbei im Verhältnis von Staat zu Bürger: die Bereitstellung von Informationen für den Bürger, der Dialog mit den Bürgern und die Anwendung elektronischer Lösungen für Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung. Als E-Government wird auch die elektronische Kommunikation zwischen den staatlichen Institutionen und die elektronische Information, Kommunikation und Transaktion mit Bürgern und Unternehmen bezeichnet.

Tipp:
Vergaberecht light – es geht auch (manchmal) ohne Anwälte!

Öffentliche Vergabeverfahren gelten im Allgemeinen als kompliziert und aufwendig. Welche (rechtlichen) Grundlagen sollten Vertriebsmitarbeiter parat haben, um sich aktiv und erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen zu können? Welche formellen Rahmenbedingungen schränken die Optionen der Mitbestimmung ein?

online | Fr. 12.09.2025 | 15:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter:innen, die in Unternehmen mit der Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen delegiert sind und zukünftig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen: Vertrieb, Akquise, Account Manager u.w.

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