E-Vergabe

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Als E-Vergabe wird die elektronische Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet. Sie ist in § 97 Abs. 5 GWG geregelt und basiert auf der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben. Danach sind Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch durchzuführen, es sei denn es liegt einer der Sonderfälle vor, in denen auf ein elektronisches Vergabeverfahren verzichtet werden kann (z.B. weil die Einreichung maßstabsgetreuer physischer Modelle erforderlich ist oder im Falle des Vorliegens besonderer Sicherheitsbedürfnisse).

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, sind Bieter zunehmend darauf angewiesen, Angebote elektronisch einzureichen. Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche Änderungen die Einführung von E-Vergabe vonseiten der Auftraggeber auf Sie als Bieter zukommen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten und wie Sie das Deutsche Vergabeportal DTVP für die Auftragsrecherche und elektronische Angebotsabgabe in der Praxis erfolgreich einsetzen.

online | Di. 12.11.2024 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für Angebotsabgaben öffentlicher Ausschreibungen
  • Einsteiger in die elektronische Vergabe
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in der Praxis erweitern und vertiefen wollen

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular

Produktberatung
Bieter

0221 / 97 66 8 - 200 beratung@dtvp.de

Produktberatung
Vergabestellen

030 / 37 43 43 - 810 vergabestellen@dtvp.de
DTVP Kundenumfrage Zertifizierung Top Service