eIDAS-VO (electronic IDentification, Authentication and trust Services)

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Die Abkürzung eIDas kommt aus dem Englischen und steht für electronic Identification, Authentication and trust Services. Hierbei handelt es sich um die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG. Die eIDAS-VO setzt europaweit den Einsatz von Vertrauensdiensten und elektronischer Identifizierung fest. Die Verordnung trat am 17. September 2014 in Kraft und gilt überwiegend seit dem 1. Juli 2016 (Art. 52 der Verordnung).

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, sind Bieter zunehmend darauf angewiesen, Angebote elektronisch einzureichen. Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche Änderungen die Einführung von E-Vergabe vonseiten der Auftraggeber auf Sie als Bieter zukommen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten und wie Sie das Deutsche Vergabeportal DTVP für die Auftragsrecherche und elektronische Angebotsabgabe in der Praxis erfolgreich einsetzen.

online | Di. 08.09.2026 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für Angebotsabgaben öffentlicher Ausschreibungen
  • Einsteiger in die elektronische Vergabe
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in der Praxis erweitern und vertiefen wollen

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