eIDAS-VO (electronic IDentification, Authentication and trust Services)

Ideal für Vergabestellen, die auch bei kleineren Beschaffungen nicht auf Struktur und Nachvollziehbarkeit verzichten möchten.
Direktaufträge und nichtförmliche Verfahren mit DTVP

Die Abkürzung eIDas kommt aus dem Englischen und steht für electronic Identification, Authentication and trust Services. Hierbei handelt es sich um die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG. Die eIDAS-VO setzt europaweit den Einsatz von Vertrauensdiensten und elektronischer Identifizierung fest. Die Verordnung trat am 17. September 2014 in Kraft und gilt überwiegend seit dem 1. Juli 2016 (Art. 52 der Verordnung).

Ideal für Vergabestellen, die auch bei kleineren Beschaffungen nicht auf Struktur und Nachvollziehbarkeit verzichten möchten.
Direktaufträge und nichtförmliche Verfahren mit DTVP

In diesem Webinar zeigen wir Ihnen, wie Sie nichtförmliche Verfahren und Direktaufträge mit dem DTVP praxisnah und ohne großen Aufwand abbilden können.

online | Mi. 01.07.2026 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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