eIDAS-VO (electronic IDentification, Authentication and trust Services)

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach UVgO

Die Abkürzung eIDas kommt aus dem Englischen und steht für electronic Identification, Authentication and trust Services. Hierbei handelt es sich um die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG. Die eIDAS-VO setzt europaweit den Einsatz von Vertrauensdiensten und elektronischer Identifizierung fest. Die Verordnung trat am 17. September 2014 in Kraft und gilt überwiegend seit dem 1. Juli 2016 (Art. 52 der Verordnung).

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
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online | Di. 30.04.2024 |

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