EU-VOB/A
Die Regelungen im 2. Abschnitt der VOB/A werden als EU-Paragraphen bezeichnet. Mit der Bezeichnung EU-Paragraphen soll deutlich gemacht werden, dass es sich um Normen handelt, die für Vergaben des öffentlichen Auftraggebers gelten, die oberhalb der Schwellenwerte liegen. Sie sind im Jahre 2016 in Kraft getreten und lösten die vorherigen „EG-Paragraphen“ ab. Die Normen ergänzen im Rahmen des Europäischen Vergaberechts die Regelungen des GWB und VgV.