EU-VOB/A

Die Regelungen im 2. Abschnitt der VOB/A werden als EU-Paragraphen bezeichnet. Mit der Bezeichnung EU-Paragraphen soll deutlich gemacht werden, dass es sich um Normen handelt, die für Vergaben des öffentlichen Auftraggebers gelten, die oberhalb der Schwellenwerte liegen. Sie sind im Jahre 2016 in Kraft getreten und lösten die vorherigen „EG-Paragraphen“ ab. Die Normen ergänzen im Rahmen des Europäischen Vergaberechts die Regelungen des GWB und VgV.

Vergaberecht im Gesundheitswesen: Rechtssichere Beschaffung
DTVP- Fachforum für das Gesundheitswesen am 09.06.2026

Diese Fachveranstaltung bietet eine exzellente Möglichkeit, rechtliche Grundlagen und praxisnahe Lösungen für die speziellen Herausforderungen des Vergaberechts im Gesundheitswesen zu erlangen.

Heidelberg | Di. 09.06.2026 | 08:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Die Veranstaltung richtet sich an Vergabeverantwortliche, Einkäufer, Juristen und Führungskräfte im Gesundheitswesen, die an der Planung und Durchführung von Beschaffungen beteiligt sind..

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