Generalunternehmer
Was ist ein Generalunternehmer?
Ein Generalunternehmer (GU) ist ein Unternehmen, das im Rahmen eines Bauvorhabens die gesamtheitliche Verantwortung für die Ausführung sämtlicher Bauleistungen übernimmt. Dabei kann der GU sowohl eigene Leistungen erbringen als auch Nachunternehmer beauftragen. Er ist gegenüber dem Auftraggeber (Bauherrn) alleiniger Vertragspartner und somit für die vollständige und termingerechte Realisierung des Projekts verantwortlich.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Generalunternehmers
Der Generalunternehmer übernimmt die zentrale Koordination aller am Bau beteiligten Gewerke und fungiert als Hauptansprechpartner für den Bauherrn. Zu seinen Kernaufgaben zählen:
- Umsetzung der Bauleistungen gemäß den vertraglich vereinbarten Planungen und Spezifikationen
- Koordination und Überwachung der Nachunternehmer
- Sicherstellung der Einhaltung von Terminen, Kostenrahmen und Qualitätsstandards
- Steuerung des Bauablaufs sowie Lösung möglicher Schnittstellenprobleme zwischen den Gewerken
- Verantwortung für die Bauausführung bis zur schlüsselfertigen Übergabe
Vorteile der Beauftragung eines Generalunternehmers
Die Zusammenarbeit mit einem GU bietet Bauherren zahlreiche Vorteile:
- Reduzierter Koordinationsaufwand: Der Bauherr hat nur einen zentralen Vertragspartner.
- Minimiertes Projektrisiko: Der GU trägt das Risiko für Ausführungsfehler, Terminüberschreitungen und mögliche Mängel.
- Kostensicherheit: Durch eine vertraglich fixierte Gesamtsumme können Budgetüberschreitungen besser kontrolliert werden.
- Effizienzsteigerung: Die gebündelte Leistungserbringung und optimierte Abläufe führen häufig zu Zeit- und Kostenersparnissen.
Vergaberechtliche Anforderungen
Im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren ist zu beachten, dass die Beauftragung eines Generalunternehmers eine Ausnahme darstellt, die einer sachlich nachvollziehbaren Begründung bedarf. Grundsätzlich ist gemäß § 97 Abs. 4 GWB und § 5 Abs. 2 VOB/A eine losweise Vergabe der Bauleistungen vorgesehen, um den Mittelstand zu fördern und kleineren Fachunternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu ermöglichen.
Ein Verzicht auf die Losvergabe zugunsten eines GU muss dokumentiert und mit wirtschaftlichen oder technischen Vorteilen begründet werden, etwa bei komplexen Schnittstellenrisiken oder aus Gründen der Effizienz und Terminsicherheit.
Fazit
Der Generalunternehmer nimmt eine Schlüsselrolle im modernen Bauwesen ein. Durch seine umfassenden Leistungen und die zentrale Steuerung komplexer Bauprozesse gewährleistet er eine wirtschaftliche, termin- und qualitätsgerechte Umsetzung von Bauprojekten. Im öffentlichen Sektor ist jedoch zu prüfen und zu begründen, ob die Beauftragung eines GU im Einzelfall gerechtfertigt ist, da sie von der grundsätzlich bevorzugten losweisen Vergabe abweicht.
Der vorliegende Text wurde unter Verwendung von ChatGPT erstellt und inhaltlich durch Herrn Lars Wiedemann, Geschäftsführer der ABST MV e.V., geprüft. Es handelt sich hierbei nicht um einen zitierfähigen Kommentar im juristischen Sinne. Eine rechtliche Verbindlichkeit oder Haftung – insbesondere für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität – wird ausgeschlossen.