Generalunternehmer

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Der Generalunternehmer erbringt lediglich einen Teil der ausgeschriebenen Leistung selbst, einen Teil seiner Leistungen vergibt er an Nach- bzw. Subunternehmer. Vertragspartner bleibt jedoch der Generalunternehmer, der einzig zur Erbringung der Leistung gegenüber der Vergabestelle verpflichtet ist. Zwischen der Vergabestelle und dem Nach- bzw. Subunternehmen kommt kein Vertrag zu Stande.

Tipp:
Vergaberecht light – es geht auch (manchmal) ohne Anwälte!

Öffentliche Vergabeverfahren gelten im Allgemeinen als kompliziert und aufwendig. Welche (rechtlichen) Grundlagen sollten Vertriebsmitarbeiter parat haben, um sich aktiv und erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen zu können? Welche formellen Rahmenbedingungen schränken die Optionen der Mitbestimmung ein?

online | Fr. 12.09.2025 | 15:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter:innen, die in Unternehmen mit der Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen delegiert sind und zukünftig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen: Vertrieb, Akquise, Account Manager u.w.

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