Generalunternehmer

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Der Generalunternehmer erbringt lediglich einen Teil der ausgeschriebenen Leistung selbst, einen Teil seiner Leistungen vergibt er an Nach- bzw. Subunternehmer. Vertragspartner bleibt jedoch der Generalunternehmer, der einzig zur Erbringung der Leistung gegenüber der Vergabestelle verpflichtet ist. Zwischen der Vergabestelle und dem Nach- bzw. Subunternehmen kommt kein Vertrag zu Stande.

Tipp:
Digitale Konferenz

In dieser digitalen Konferenz für öffentliche Auftraggeber demonstrieren wir Ihnen, wie Sie Verhandlungsverfahren mithilfe des Deutschen Vergabeportals durchführen können. Zudem werden diese Verfahrensarten rechtlich betrachtet und den Teilnehmern Tipps und Hinweise für die Praxis mit an die Hand gegeben.

online | Mi. 13.11.2024 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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