Interessenbekundungsverfahren

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Das Interessenbekundungsverfahren wird in § 7 Abs. 2 BHO folgendermaßen beschrieben: „Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Dabei ist auch die mit den Maßnahmen verbundene Risikoverteilung zu berücksichtigen. In geeigneten Fällen ist privaten Anbietern die Möglichkeit einzuräumen darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ebenso gut oder besser erbringen können (Interessenbekundungsverfahren).“ Ein Interessenbekundungsverfahren wird durchgeführt um festzustellen, ob eine bisher staatlich erbrachte Leistung nicht besser durch einen privaten Anbieter erbracht werden kann. Sobald neue oder bestehende staatliche Maßnahmen oder Einrichtungen geplant oder überprüft werden und diese nicht zwingend hoheitlichen Charakter haben, kommt eine Markterkundung unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit in Betracht. Stellt sich heraus, dass ein privater Anbieter die staatliche Aufgabe günstiger oder besser erbringen kann, als die staatlichen Stellen, kann es im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren je nach Einzelfall auch zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags in einem öffentlichen Vergabeverfahren (Ausschreibung) kommen.

Tipp:
Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, sind Bieter zunehmend darauf angewiesen, Angebote elektronisch einzureichen. Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche Änderungen die Einführung von E-Vergabe vonseiten der Auftraggeber auf Sie als Bieter zukommen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten und wie Sie das Deutsche Vergabeportal DTVP für die Auftragsrecherche und elektronische Angebotsabgabe in der Praxis erfolgreich einsetzen.

online | Mo. 11.12.2023 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für Angebotsabgaben öffentlicher Ausschreibungen
  • Einsteiger in die elektronische Vergabe
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in der Praxis erweitern und vertiefen wollen

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