Interkommunale Kooperation
Die interkommunale Kooperation ist die Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Kommunen auf vertraglicher Ebene, um öffentliche Aufgaben gemeinsam besser erbringen zu können. § 108 Abs. 6 GWB normiert die vergaberechtsfreie interkommunale Kommunikation, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- der Vertrag eine Zusammenarbeit zwischen den beteiligten öffentlichen Auftraggebern begründet oder erfüllt, um sicherzustellen, dass die von ihnen zu erbringenden öffentlichen Dienstleistungen im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele ausgeführt werden,
- die Durchführung der Zusammenarbeit nach Nummer 1 ausschließlich durch Überlegungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse bestimmt wird und
- die öffentlichen Auftraggeber auf dem Markt weniger als 20 Prozent der Tätigkeiten erbringen, die durch die Zusammenarbeit nach Nummer 1 erfasst sind.