Kaskadenprinzip
Das Kaskadenprinzip im Vergaberecht unterteilt die Anwendbarkeit der vergaberechtlich relevanten Normen im Oberschwellenbereich in eine vierstufige Hierarchie, wonach die Normen der ranghöheren Stufe Anwendungsvorrang haben. Die erste Stufe bilden die EU-Richtlinien, während das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die zweite Stufe darstellt. Die Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und die Vergabeverordnung für den Bereich Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sind auf der dritten Stufe zu verorten. Im Zusammenhang mit der Vergabe von Bauleistungen ist auf der vierten Stufe die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) bestimmend.