Korruption
Der Begriff Korruption steht für Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung und ist strafbar. Juristisch betrachtet bedeutet Korruption den Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft oder Politik, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen. Korruption gefährdet den lauteren Wettbewerb zwischen den einzelnen Anbietern und verhindert somit eine objektive Einschätzung des Marktes. Zentrale Bedeutung für die Bekämpfung von Korruption hat das vergaberechtliche Transparenzgebot, das ein heimliches Handeln zumindest erschwert. Auch die Pflicht zur Dokumentation des Vergabeverfahrens trägt dazu bei, korruptes Verhalten zu verhindern. Korrupte Bieter werden im Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen und ggf. für zukünftige Vergabeverfahren gesperrt.