Korruption

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Der Begriff Korruption steht für Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung und ist strafbar. Juristisch betrachtet bedeutet Korruption den Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft oder Politik, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen. Korruption gefährdet den lauteren Wettbewerb zwischen den einzelnen Anbietern und verhindert somit eine objektive Einschätzung des Marktes. Zentrale Bedeutung für die Bekämpfung von Korruption hat das vergaberechtliche Transparenzgebot, das ein heimliches Handeln zumindest erschwert. Auch die Pflicht zur Dokumentation des Vergabeverfahrens trägt dazu bei, korruptes Verhalten zu verhindern. Korrupte Bieter werden im Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen und ggf. für zukünftige Vergabeverfahren gesperrt.

Tipp:
Vergaberecht light – es geht auch (manchmal) ohne Anwälte!

Öffentliche Vergabeverfahren gelten im Allgemeinen als kompliziert und aufwendig. Welche (rechtlichen) Grundlagen sollten Vertriebsmitarbeiter parat haben, um sich aktiv und erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen zu können? Welche formellen Rahmenbedingungen schränken die Optionen der Mitbestimmung ein?

online | Fr. 07.02.2025 | 14:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter:innen, die in Unternehmen mit der Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen delegiert sind und zukünftig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen: Vertrieb, Akquise, Account Manager u.w.

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