Lose, Losverfahren

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Lose nennt man kleinere Auftragseinheiten, in die umfangreiche Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsaufträge für die Vergabe aufgeteilt werden. Auf diese Weise wird der Wettbewerb auch für einzelne Teilleistungen (Lose) eröffnet. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten so die Chance, am Wettbewerb um den Auftrag teilzunehmen. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß § 97 Abs. 4 S. 1 GWB vornehmlich zu berücksichtigen. Hierzu sind Leistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben.
Mehrere oder alle Teil- oder Fachlose dürfen nur dann zusammen vergeben werden (Gesamtvergabe), wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB). Wird eine Vergabe in Lose aufgeteilt, muss das im Bekanntmachungstext angegeben sein. In der Leistungsbeschreibung sollte eine Aufteilung in Lose für die Bieter deutlich erkennbar sein und darf im laufenden Vergabeverfahren nicht verändert werden. Ebenso wenig statthaft ist das nachträgliche Zusammenfassen einzelner Positionen zu Losen.

Tipp:
Die Vergabe von Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Wir stellen Ihnen in diesem Webinar die Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen (Architekten- und Ingenieurleistungen) dar und demonstrieren Ihnen die Abwicklung im Wege eines Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb über das Deutsche Vergabeportal (DTVP).

online | Do. 26.11.2026 | 09:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.
  • Architekten, Ingenieure, Planer
  • Projektsteuerungen
* Für DTVP-Kunden und cosinex-Anwender ist die Anmeldung für einen Teilnehmer pro Vergabestelle kostenfrei.

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