Mitwirkung Dritter

Ideal für Vergabestellen, die auch bei kleineren Beschaffungen nicht auf Struktur und Nachvollziehbarkeit verzichten möchten.
Direktaufträge und nichtförmliche Verfahren mit DTVP

Auftraggeber können sich bei der Durchführung und Vorbereitung von Vergabeverfahren von Sachverständigen unterstützen lassen. Die Beteiligung von Sachverständigen darf jedoch nicht dazu führen, dass sich der Auftraggeber seiner ausschließlichen Verantwortung als „Herr des Vergabeverfahrens“ begibt. Die Einschaltung von Sachverständigen muss jedoch nicht auf punktuelle gutachterliche Unterstützung in Einzelfragen beschränkt sein. Zum zulässigen Aufgabenbereich eines Sachverständigen können die Erarbeitung der Vergabe- und Vertragsunterlagen, die Begutachtung und Auswertung der Angebote sowie die Vorbereitung der Zuschlagsentscheidung gehören.

Ideal für Vergabestellen, die auch bei kleineren Beschaffungen nicht auf Struktur und Nachvollziehbarkeit verzichten möchten.
Direktaufträge und nichtförmliche Verfahren mit DTVP

In diesem Webinar zeigen wir Ihnen, wie Sie nichtförmliche Verfahren und Direktaufträge mit dem DTVP praxisnah und ohne großen Aufwand abbilden können.

online | Mi. 27.05.2026 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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