Nachprüfungsverfahren

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Das Nachprüfungsverfahren ist eine Form des Rechtsschutzes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, mit dem die Rechtmäßigkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags überprüft wird. Auf Antrag eines Unternehmens, das ein Interesse an dem konkreten öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat, eine Rechtsverletzung durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht und darlegt, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, wird bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte das förmliche Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer, einer gerichtsähnlichen Kontrollbehörde, eingeleitet (§§ 155 – 170 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 -3 GWB unzulässig, soweit die geltend gemachten Vergabeverstöße nicht zuvor gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind oder gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer kann gemäß § 171 GWB innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde bei dem Beschwerdesenat des zuständigen Oberlandesgerichtes eingereicht werden.

Tipp:
Vergabepraxis, Industriekultur, Austausch, uvm.

Mit dem Vergabesymposium 2024 wird die cosinex GmbH inhaltlich und konzeptionell an die erfolgreiche Auftaktveranstaltung anknüpfen. Auch im kommenden Jahr können Sie sich also auf Themen wie die Zusammenarbeit mit Fachbereichen, den Umgang mit Bietern, Chancen und Herausforderungen von Digitalisierung und Nachhaltigkeit und vertiefte Einblicke in Vergaberecht und Vergabepraxis freuen. Gewohnt hochwertige Inhalte also, die in Form von Vorträgen namhafter Experten, im Rahmen von Fachforen und Masterclasses mit unmittelbarem Nutzwert und auf hochkarätig besetzten Podiumsdiskussionen vermitteln werden. Freuen Sie sich auf ein spannendes Programm.

Jahrhunderthalle Bochum | Di. 14.05.2024 | 11:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • alle öffentlichen Auftraggeber, die aktuelle Informationen erhalten wollen und vertiefende Einblicke ins Vergaberecht und Vergabepraxis haben möchten.
  • Alle Teilnehmer der öffentlichen Auftraggeber, zentralen Vergabestellen, Beschaffungsstellen, die das Netzwerken wieder erleben möchten.

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