Öffentliche Hand

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Der Begriff des öffentlichen Auftrages ist in § 103 Abs. 1 GWB geregelt. Danach sind öffentliche Aufträge entgeltliche Aufträge zwischen öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die die Lieferung von Waren, die Ausführung von Bauleistungen oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben.

 

Tipp:
Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung

Im Rahmen des 1,5-stündigen Webinars zeigen unsere Produktberater Ihnen die wesentlichen Funktionen anhand der Durchführung einer Ausschreibung nach SektVO mit Hilfe des Deutschen Vergabeportals.

online | Do. 18.06.2026 | 12:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind

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