Ortsbesichtigung

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Eine generelle Verpflichtung oder ein generelles Recht der Bieter zu einer Ortsbesichtigung gibt es nicht. In besonderen Fällen kann eine Ortsbesichtigung aus tatsächlichen Gründen erforderlich sein. Dann ist ggf. auch eine Verpflichtung zur Ortsbesichtigung möglich. Dabei haben die öffentlichen Auftraggeber sicherzustellen, dass hierbei das Vergaberecht, insbesondere die Grundsätze des Wettbewerbs sowie der Gleichbehandlung und der Transparenz, nicht verletzt werden. Ist dies nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen oder der Vergabebekanntmachung angegeben, darf ein Bieter bei versäumter Ortsbesichtigung nicht automatisch von der Wertung ausgeschlossen werden. Bei der Bemessung der Angebotsfristen sind Ortsbesichtigungen zu berücksichtigen (§ 20 Abs. 2 VgV, § 16 Abs. 2 SektVO).

Tipp:
Qualifizierungssysteme mit DTVP – Umsetzung für Sektorenauftraggeber

Dieses Webinar richtet sich an Vergabestellen, die sich mit dem Einsatz von Qualifizierungssystemen befassen und deren Umsetzung mit DTVP kennenlernen oder vertiefen möchten.

online | Mi. 25.03.2026 | 15:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter-/innen von Vergabestellen bei Sektorenauftraggebern

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