Ortsbesichtigung

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Eine generelle Verpflichtung oder ein generelles Recht der Bieter zu einer Ortsbesichtigung gibt es nicht. In besonderen Fällen kann eine Ortsbesichtigung aus tatsächlichen Gründen erforderlich sein. Dann ist ggf. auch eine Verpflichtung zur Ortsbesichtigung möglich. Dabei haben die öffentlichen Auftraggeber sicherzustellen, dass hierbei das Vergaberecht, insbesondere die Grundsätze des Wettbewerbs sowie der Gleichbehandlung und der Transparenz, nicht verletzt werden. Ist dies nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen oder der Vergabebekanntmachung angegeben, darf ein Bieter bei versäumter Ortsbesichtigung nicht automatisch von der Wertung ausgeschlossen werden. Bei der Bemessung der Angebotsfristen sind Ortsbesichtigungen zu berücksichtigen (§ 20 Abs. 2 VgV, § 16 Abs. 2 SektVO).

Tipp:
Regionalforum Bayern in Regensburg

Im Rahmen der nationalen Veranstaltungsreihe "Regionalforen" bietet das Deutsche Vergabeportal DTVP interessierten öffentlichen Auftraggebern aus dem Freistaat Bayern einen Überblick über landesrechtliche Besonderheiten bei der Anwendung der E-Vergabe und einen Einblick in die Nutzung der elektronischen Vergabeplattform DTVP.

Regensburg | Di. 05.11.2024 | 10:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen in Bayern, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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