Ortsbesichtigung

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Eine generelle Verpflichtung oder ein generelles Recht der Bieter zu einer Ortsbesichtigung gibt es nicht. In besonderen Fällen kann eine Ortsbesichtigung aus tatsächlichen Gründen erforderlich sein. Dann ist ggf. auch eine Verpflichtung zur Ortsbesichtigung möglich. Dabei haben die öffentlichen Auftraggeber sicherzustellen, dass hierbei das Vergaberecht, insbesondere die Grundsätze des Wettbewerbs sowie der Gleichbehandlung und der Transparenz, nicht verletzt werden. Ist dies nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen oder der Vergabebekanntmachung angegeben, darf ein Bieter bei versäumter Ortsbesichtigung nicht automatisch von der Wertung ausgeschlossen werden. Bei der Bemessung der Angebotsfristen sind Ortsbesichtigungen zu berücksichtigen (§ 20 Abs. 2 VgV, § 16 Abs. 2 SektVO).

Tipp:
Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, sind Bieter zunehmend darauf angewiesen, Angebote elektronisch einzureichen. Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche Änderungen die Einführung von E-Vergabe vonseiten der Auftraggeber auf Sie als Bieter zukommen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten und wie Sie das Deutsche Vergabeportal DTVP für die Auftragsrecherche und elektronische Angebotsabgabe in der Praxis erfolgreich einsetzen.

online | Di. 01.12.2026 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für Angebotsabgaben öffentlicher Ausschreibungen
  • Einsteiger in die elektronische Vergabe
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in der Praxis erweitern und vertiefen wollen

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