Präqualifikation

Leitfaden Vergaberecht
Formal einwandfreie Angebote abgeben und die Chancen auf den Zuschlag erhöhen

Unter Präqualifikation versteht man die der eigentlichen Auftragsvergabe vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung der Eignung eines Unternehmens, bei der potenzielle Lieferanten nach speziellen Vorgaben unabhängig von einer konkreten Ausschreibung ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorab nachweisen. Dadurch kann der Prozessaufwand für den Eignungsnachweis und die Zeitdauer der Eignungsprüfung im konkreten Vergabeverfahren reduziert werden, da der Auftraggeber bei der konkreten Auftragsvergabe weitgehend auf individuelle Eignungsprüfungen verzichten kann. Nach § 122 Abs. 3 GWB kann der Nachweis der Eignung ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Für die Vergabe von Bauaufträgen wurde mit der VOB/A 2006 ein System der Präqualifizierung eingeführt, welches in der Verantwortung des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. liegt. § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A bestimmt, dass der Nachweis der Eignung mit der vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden kann. Nach einer erfolgreichen Präqualifikation erscheinen der Firmenname und die präqualifizierte Leistungsbereiche einschließlich der Adresse öffentlich unter www.pq-verein.de. Für die im Bereich der VOL präqualifizierten Unternehmen ist eine bundesweite Datenbank eingerichtet worden. Die Präqualifizierung im VOL-Bereich wird von Industrie- oder Handelskammern durchgeführt, vgl. § 48 Abs. 8 S. 2, 3 VgV.
Bei präqualifizierten Unternehmen darf die Eignung hinsichtlich der von der Präqualifikation erfolgten Nachweise nicht in Zweifel gezogen werden.

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