Projektant
Projektanten sind Unternehmen, die im Vorfeld einer Ausschreibung bei der Planung oder der Erstellung der Leistungsbeschreibung mitwirken und somit eine Vorleistung für die öffentliche Hand erbringen (sog. „vorbefasste Unternehmen“). Besonders bei sehr komplexen Ausschreibungen, häufig im IT-Bereich, ist dieser Sachverhalt eher die Regel als die Ausnahme. Da die Projektanten häufig über einen Wissens- und Zeitvorsprung gegenüber anderen Unternehmen verfügen und oft selbst an der Ausschreibung als Bieter (oder als Berater eines Bieters) interessiert sind, ergibt sich nach § 6 Abs. 2 VgV die sogenannte „Projektantenproblematik“. Eine Beteiligung von vorbefassten Unternehmen am Vergabeverfahren ist dann zulässig, wenn der Auftraggeber durch geeignete Maßnahmen sichergestellt hat, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieses Unternehmens nicht verzerrt wird. § 7 Abs. 2 VgV sieht zudem ausdrücklich vor, dass der Auftraggeber die übrigen am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen über solche Informationen, die im Zusammenhang mit der Einbeziehung des vorbefassten Unternehmens in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens ausgetauscht wurden, in Kenntnis setzen kann.
Dadurch sollen etwaige Wissensvorsprünge ausgeglichen werden, die zuvor nur dem Projektanten zur Verfügung standen. Des Weiteren kann der Auftraggeber angemessene Fristen für den Eingang der Angebote und Teilnahmeanträge festlegen. Durch eine Verlängerung der Fristen besteht für die Bieter die Möglichkeit die neuen Informationen im Rahmen ihrer Angebotserstellung ausreichend zu berücksichtigen. Unzulässig ist ein pauschaler Ausschluss eines vorbefassten Unternehmens.