Rechtsschutz

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Der Rechtsschutz im deutschen Vergaberecht ist zweigeteilt. Es wird unterschieden, ob es sich um eine europaweite oder nationale Ausschreibung handelt. Bei Auftragsvergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte (europaweite Ausschreibungen) gilt der Primärrechtsschutz. Bieter und Bewerber haben einen gesetzlichen und in speziellen Nachprüfungsverfahren durchsetzbaren Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die vergaberechtlichen Vorschriften einhält. Dem Nachprüfungsverfahren muss immer ein Antrag voraus gehen, § 160 Abs.1 GWB. Bei Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (nationale Ausschreibung) existiert ein vergleichbarer Rechtsschutz nicht. Bieter und Bewerber, die sich gegen Vergabeentscheidungen des Auftraggebers wenden wollen, sind darauf verwiesen, in Eilverfahren vor den Landgerichten ein einstweiliges Zuschlagsverbot zu erwirken. Man spricht dabei vom Sekundärrechtsschutz.

Tipp:
Vergaberecht light – es geht auch (manchmal) ohne Anwälte!

Öffentliche Vergabeverfahren gelten im Allgemeinen als kompliziert und aufwendig. Welche (rechtlichen) Grundlagen sollten Vertriebsmitarbeiter parat haben, um sich aktiv und erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen zu können? Welche formellen Rahmenbedingungen schränken die Optionen der Mitbestimmung ein?

online | Fr. 12.09.2025 | 15:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter:innen, die in Unternehmen mit der Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen delegiert sind und zukünftig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen: Vertrieb, Akquise, Account Manager u.w.

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