Rechtsschutz

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Der Rechtsschutz im deutschen Vergaberecht ist zweigeteilt. Es wird unterschieden, ob es sich um eine europaweite oder nationale Ausschreibung handelt. Bei Auftragsvergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte (europaweite Ausschreibungen) gilt der Primärrechtsschutz. Bieter und Bewerber haben einen gesetzlichen und in speziellen Nachprüfungsverfahren durchsetzbaren Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die vergaberechtlichen Vorschriften einhält. Dem Nachprüfungsverfahren muss immer ein Antrag voraus gehen, § 160 Abs.1 GWB. Bei Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (nationale Ausschreibung) existiert ein vergleichbarer Rechtsschutz nicht. Bieter und Bewerber, die sich gegen Vergabeentscheidungen des Auftraggebers wenden wollen, sind darauf verwiesen, in Eilverfahren vor den Landgerichten ein einstweiliges Zuschlagsverbot zu erwirken. Man spricht dabei vom Sekundärrechtsschutz.

Tipp:
Kommunikation in Vergabeverfahren mit DTVP - Bieterfragen strategisch richtig nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen

Die richtige Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern (Vergabestellen), insbesondere die zielgerichtete und erfolgsorientierte Kommunikation in einem Vergabeverfahren, wird von Unternehmen (Bietern) vielfach unterschätzt. Dabei sind Vergabeunterlagen häufig wirklich unverständlich, ungewollt lückenhaft oder individuell auslegungsbedürftig.

online | Mi. 17.12.2025 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Unternehmen, die regelmäßig an Vergabeverfahren teilnehmen und die Kommunikation mit den Vergabestellen optimieren wollen.
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in Deutschland erweitern und vertiefen wollen.

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