Rechtsschutz

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Der Rechtsschutz im deutschen Vergaberecht ist zweigeteilt. Es wird unterschieden, ob es sich um eine europaweite oder nationale Ausschreibung handelt. Bei Auftragsvergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte (europaweite Ausschreibungen) gilt der Primärrechtsschutz. Bieter und Bewerber haben einen gesetzlichen und in speziellen Nachprüfungsverfahren durchsetzbaren Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die vergaberechtlichen Vorschriften einhält. Dem Nachprüfungsverfahren muss immer ein Antrag voraus gehen, § 160 Abs.1 GWB. Bei Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (nationale Ausschreibung) existiert ein vergleichbarer Rechtsschutz nicht. Bieter und Bewerber, die sich gegen Vergabeentscheidungen des Auftraggebers wenden wollen, sind darauf verwiesen, in Eilverfahren vor den Landgerichten ein einstweiliges Zuschlagsverbot zu erwirken. Man spricht dabei vom Sekundärrechtsschutz.

Tipp:
Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung

Im Rahmen des 1,5-stündigen Webinars zeigen unsere Produktberater Ihnen die wesentlichen Funktionen anhand der Durchführung einer Ausschreibung nach SektVO mit Hilfe des Deutschen Vergabeportals.

online | Do. 18.06.2026 | 12:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind

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