Scheinausschreibungen

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Von  Scheinausschreibungen spricht man, wenn die Ausschreibung erkennbar in der Absicht durchgeführt wird, lediglich Preislisten und Kostenanschläge einzuholen, ohne dass dahinter der ernsthafte Wille zur Einholung von Angeboten und zur Vergabe steht. Solche Ausschreibungen für vergabefremde Zwecke (u. a. für eine Markterkundung) sind nach § 2 Abs. 5, § 2 EG Abs. 4 VOB/A bzw. § 2 Abs. 3, § 2 EG Abs. 3 VOL/A unzulässig. Dem Vergabeverfahren muss nämlich eine konkrete Vergabeabsicht zugrunde liegen und es muss zugleich die tatsächliche Möglichkeit der (unbedingten) Zuschlagserteilung bestehen.

Tipp:
DTVP-Regionalforum Baden-Württemberg in Stuttgart

Im Rahmen der nationalen Veranstaltungsreihe "Regionalforen" bietet das Deutsche Vergabeportal DTVP interessierten öffentlichen Auftraggebern aus Baden-Württemberg einen Überblick über landesrechtliche Besonderheiten bei der Anwendung der E-Vergabe und einen Einblick in die Nutzung der elektronischen Vergabeplattform DTVP.

Stuttgart | Di. 03.09.2024 | 11:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen in Baden-Württemberg, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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