Sektorenauftraggeber
Sektorenauftraggeber sind gemäß § 100 GWB öffentliche Auftraggeber oder natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der Trinkwasserversorgung, der Energieversorgung (Elektrizitäts-, Gas- und Wärmeversorgung) und des Verkehrs tätig sind, wenn dies auf der Grundlage monopolähnlicher Strukturen erfolgt, die durch staatlichen Einfluss begründet wurden. Auch Sektorenauftraggeber müssen, wenn auch weniger strenge, vergaberechtliche Bestimmungen bei der Auftragsvergabe beachten. Dadurch sollen auch diese Märkte zunehmend dem Wettbewerb geöffnet werden. Die entsprechenden Vorschriften sind in der SektVO geregelt. Soweit andere öffentliche Auftraggeber im Bereich der Sektorentätigkeit Aufträge vergeben, profitieren auch sie von dem erleichterten vergaberechtlichen Regime.