Sektorenauftraggeber

Sektorenauftraggeber sind gemäß § 100 GWB öffentliche Auftraggeber oder natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der Trinkwasserversorgung, der Energieversorgung (Elektrizitäts-, Gas- und Wärmeversorgung) und des Verkehrs tätig sind, wenn dies auf der Grundlage monopolähnlicher Strukturen erfolgt, die durch staatlichen Einfluss begründet wurden. Auch Sektorenauftraggeber müssen, wenn auch weniger strenge, vergaberechtliche Bestimmungen bei der Auftragsvergabe beachten. Dadurch sollen auch diese Märkte zunehmend dem Wettbewerb geöffnet werden. Die entsprechenden Vorschriften sind in der SektVO geregelt. Soweit andere öffentliche Auftraggeber im Bereich der Sektorentätigkeit Aufträge vergeben, profitieren auch sie von dem erleichterten vergaberechtlichen Regime.

Vergaberecht light – es geht auch (manchmal) ohne Anwälte!
Vertrieb im Public Sector

Öffentliche Vergabeverfahren gelten im Allgemeinen als kompliziert und aufwendig. Welche (rechtlichen) Grundlagen sollten Vertriebsmitarbeiter parat haben, um sich aktiv und erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen zu können? Welche formellen Rahmenbedingungen schränken die Optionen der Mitbestimmung ein?

online | Fr. 12.09.2025 | 13:00

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