Sekundärrechtsschutz

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Unterhalb der Schwellenwerte können sich Bieter nicht an die Vergabekammer wenden. Ziel des Sekundärrechtsschutzes ist daher nicht die Einflussnahme auf das Vergabeverfahren, sondern der Ausgleich geldwerter Nachteile, die einem Unternehmen durch ein vergaberechtswidriges Tun oder Unterlassen des öffentlichen Auftraggebers in einem abgeschlossenen Vergabeverfahren entstanden sind. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte.

Tipp:
Digitale Konferenz

Im Rahmen dieser Digitalen Konferenz erfahren öffentliche Auftraggeber, welche Änderungen die Einführung der E-Vergabe auf die Unternehmen (Bieter) hat, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen gelten und wie die Bieter das Deutsche Vergabeportal DTVP für die elektronische Angebotsabgabe in der Praxis einsetzen.

online | Do. 27.11.2025 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter bei öffentlichen Auftraggebern, um einmal die Sicht der Bieter zu kennen.
* Für DTVP- und cosinex-Kunden ist die Anmeldung für einen Teilnehmer pro Vergabestelle kostenfrei.

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