Sekundärrechtsschutz

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Unterhalb der Schwellenwerte können sich Bieter nicht an die Vergabekammer wenden. Ziel des Sekundärrechtsschutzes ist daher nicht die Einflussnahme auf das Vergabeverfahren, sondern der Ausgleich geldwerter Nachteile, die einem Unternehmen durch ein vergaberechtswidriges Tun oder Unterlassen des öffentlichen Auftraggebers in einem abgeschlossenen Vergabeverfahren entstanden sind. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte.

Tipp:
DTVP-Regionalforum Baden-Württemberg in Stuttgart

Im Rahmen der nationalen Veranstaltungsreihe "Regionalforen" bietet das Deutsche Vergabeportal DTVP interessierten öffentlichen Auftraggebern aus Baden-Württemberg einen Überblick über landesrechtliche Besonderheiten bei der Anwendung der E-Vergabe und einen Einblick in die Nutzung der elektronischen Vergabeplattform DTVP.

Stuttgart | Di. 03.09.2024 | 11:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen in Baden-Württemberg, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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