Teillos

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Lose nennt man kleinere Auftragseinheiten, in die umfangreiche Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsaufträge für die Vergabe aufgeteilt werden. Auf diese Weise wird der Wettbewerb auch für einzelne Teilleistungen (Lose) eröffnet. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten so die Chance, am Wettbewerb um den Auftrag teilzunehmen. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß § 97 Abs. 4 S. 1 GWB vornehmlich zu berücksichtigen. Hierzu sind Leistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben.
Mehrere oder alle Teil- oder Fachlose dürfen nur dann zusammen vergeben werden (Gesamtvergabe), wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB). Wird eine Vergabe in Lose aufgeteilt, muss das im Bekanntmachungstext angegeben sein. In der Leistungsbeschreibung sollte eine Aufteilung in Lose für die Bieter deutlich erkennbar sein und darf im laufenden Vergabeverfahren nicht verändert werden. Ebenso wenig statthaft ist das nachträgliche Zusammenfassen einzelner Positionen zu Losen.

Tipp:
Digitale Konferenz

In dieser digitalen Konferenz für öffentliche Auftraggeber demonstrieren wir Ihnen, wie Sie Verhandlungsverfahren mithilfe des Deutschen Vergabeportals durchführen können. Zudem werden diese Verfahrensarten rechtlich betrachtet und den Teilnehmern Tipps und Hinweise für die Praxis mit an die Hand gegeben.

online | Mi. 13.11.2024 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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