Teilnahmewettbewerb
Ein Teilnahmewettbewerb ist eine dem Nichtoffenen Verfahren und dem Verhandlungsverfahren bzw. der Beschränkten Ausschreibung oder der Freihändigen Vergabe vorgelagerte Vorauswahl geeigneter Unternehmen für die spätere Angebotsabgabe. Er dient dazu, die Zahl der Bieter zu reduzieren. Dabei werden Unternehmen in der Bekanntmachung öffentlich aufgefordert, ihre Teilnahme zu beantragen. Der öffentliche Auftraggeber wählt unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen die Unternehmen aus, welche er zur Abgabe von Angeboten auffordern will oder jene, die zu Verhandlungen bei der Freihändigen Vergabe einbezogen werden sollen. Hierzu gibt er in der Bekanntmachung an, welche (Eignungs-)Nachweise und ggf. Referenzen die Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorlegen müssen und auf der Grundlage welcher objektiven Kriterien er seine Auswahl trifft.