Teilnahmewettbewerb

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Ein Teilnahmewettbewerb ist eine dem Nichtoffenen Verfahren und dem Verhandlungsverfahren bzw. der Beschränkten Ausschreibung oder der Freihändigen Vergabe vorgelagerte Vorauswahl geeigneter Unternehmen für die spätere Angebotsabgabe. Er dient dazu, die Zahl der Bieter zu reduzieren. Dabei werden Unternehmen in der Bekanntmachung öffentlich aufgefordert, ihre Teilnahme zu beantragen. Der öffentliche Auftraggeber wählt unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen die Unternehmen aus, welche er zur Abgabe von Angeboten auffordern will oder jene, die zu Verhandlungen bei der Freihändigen Vergabe einbezogen werden sollen. Hierzu gibt er in der Bekanntmachung an, welche (Eignungs-)Nachweise und ggf.  Referenzen die Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorlegen müssen und auf der Grundlage welcher objektiven Kriterien er seine Auswahl trifft.

Tipp:
Kommunikation in Vergabeverfahren mit DTVP - Bieterfragen strategisch richtig nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen

Die richtige Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern (Vergabestellen), insbesondere die zielgerichtete und erfolgsorientierte Kommunikation in einem Vergabeverfahren, wird von Unternehmen (Bietern) vielfach unterschätzt. Dabei sind Vergabeunterlagen häufig wirklich unverständlich, ungewollt lückenhaft oder individuell auslegungsbedürftig.

online | Mi. 17.12.2025 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Unternehmen, die regelmäßig an Vergabeverfahren teilnehmen und die Kommunikation mit den Vergabestellen optimieren wollen.
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in Deutschland erweitern und vertiefen wollen.

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