Teilnahmewettbewerb

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Ein Teilnahmewettbewerb ist eine dem Nichtoffenen Verfahren und dem Verhandlungsverfahren bzw. der Beschränkten Ausschreibung oder der Freihändigen Vergabe vorgelagerte Vorauswahl geeigneter Unternehmen für die spätere Angebotsabgabe. Er dient dazu, die Zahl der Bieter zu reduzieren. Dabei werden Unternehmen in der Bekanntmachung öffentlich aufgefordert, ihre Teilnahme zu beantragen. Der öffentliche Auftraggeber wählt unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen die Unternehmen aus, welche er zur Abgabe von Angeboten auffordern will oder jene, die zu Verhandlungen bei der Freihändigen Vergabe einbezogen werden sollen. Hierzu gibt er in der Bekanntmachung an, welche (Eignungs-)Nachweise und ggf.  Referenzen die Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorlegen müssen und auf der Grundlage welcher objektiven Kriterien er seine Auswahl trifft.

Tipp:
Vergaberecht light – es geht auch (manchmal) ohne Anwälte!

Öffentliche Vergabeverfahren gelten im Allgemeinen als kompliziert und aufwendig. Welche (rechtlichen) Grundlagen sollten Vertriebsmitarbeiter parat haben, um sich aktiv und erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen zu können? Welche formellen Rahmenbedingungen schränken die Optionen der Mitbestimmung ein?

online | Fr. 12.09.2025 | 15:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter:innen, die in Unternehmen mit der Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen delegiert sind und zukünftig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen: Vertrieb, Akquise, Account Manager u.w.

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