Transparenzgebot

Online-Präsentation des Vergabemanagementsystems (VMS) für Auftraggeber (Vergabestellen)
Modernes Vergabemanagement: Von der Leistungsbeschreibung zur Auftragsvergabe

Verfahrenstransparenz herzustellen, ist ein Grundanliegen des Vergaberechts. Der vergaberechtliche Grundsatz der Transparenz ist in § 97 Abs. 1 GWB geregelt. Er verlangt, dass öffentliche Auftraggeberin Vergabeverfahren einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit herstellen, so dass die Vergabe öffentlicher Aufträge für den (EU-weiten) Wettbewerb geöffnet wird. Das Transparenzgebot verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, die bevorstehende Auftragsvergabe allgemein so bekannt zu machen, dass interessierte Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich um den ausgeschriebenen Auftrag zu bewerben. Hierzu sind etwa die Eignungs- und Zuschlagskriterien bekanntzumachen. Aus dem Transparenzgebot folgt auch die Pflicht des Auftraggebers, das Vergabeverfahren umfassend und nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Transparenzgrundsatz gilt auch für Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte (vgl. § 2 Abs. 1 VOB/A bzw. § 2 Abs. 1 UVgO).

Online-Präsentation des Vergabemanagementsystems (VMS) für Auftraggeber (Vergabestellen)
Modernes Vergabemanagement: Von der Leistungsbeschreibung zur Auftragsvergabe

Entdecken Sie die Möglichkeiten eines modernen Vergabemanagements im Rahmen von einer kostenfreien Online-Präsentation. Dieses interaktive Format richtet sich an Vergabe- und Beschaffungsstellen, die einen ersten Blick in das cosinex Vergabemanagementsystem (VMS) werfen wollen.

online | Do. 18.09.2025 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Ausschließlich an Vergabe- und Beschaffungsstellen

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