Transparenzgebot

Unsicher bei Ausschreibungen? Das muss nicht sein!
Die 7 häufigsten Fragen zu öffentlichen Ausschreibungen

Verfahrenstransparenz herzustellen, ist ein Grundanliegen des Vergaberechts. Der vergaberechtliche Grundsatz der Transparenz ist in § 97 Abs. 1 GWB geregelt. Er verlangt, dass öffentliche Auftraggeberin Vergabeverfahren einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit herstellen, so dass die Vergabe öffentlicher Aufträge für den (EU-weiten) Wettbewerb geöffnet wird. Das Transparenzgebot verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, die bevorstehende Auftragsvergabe allgemein so bekannt zu machen, dass interessierte Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich um den ausgeschriebenen Auftrag zu bewerben. Hierzu sind etwa die Eignungs- und Zuschlagskriterien bekanntzumachen. Aus dem Transparenzgebot folgt auch die Pflicht des Auftraggebers, das Vergabeverfahren umfassend und nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Transparenzgrundsatz gilt auch für Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte (vgl. § 2 Abs. 1 VOB/A bzw. § 2 Abs. 1 UVgO).

Unsicher bei Ausschreibungen? Das muss nicht sein!
Die 7 häufigsten Fragen zu öffentlichen Ausschreibungen

Bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen entstehen häufig eine Menge Fragen, auf die man auf Anhieb keine Antwort weiß. Es werden die Top 7 Fragen über Ausschreibungen anhand von Praxisbeispielen beantwortet, sodass Sie für die erste und alle darauffolgenden Ausschreibungsteilnahmen bestens gewappnet sind.

online | Do. 29.01.2026 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für öffentliche Aufträge
  • Unternehmen, die sich für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen interessieren

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