Transparenzgebot

Vorteile einer Präqualifikation für Unternehmen in Vergabeverfahren
Das PQ-Verfahren – die Präqualifikation als Vorteil nutzen

Verfahrenstransparenz herzustellen, ist ein Grundanliegen des Vergaberechts. Der vergaberechtliche Grundsatz der Transparenz ist in § 97 Abs. 1 GWB geregelt. Er verlangt, dass öffentliche Auftraggeberin Vergabeverfahren einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit herstellen, so dass die Vergabe öffentlicher Aufträge für den (EU-weiten) Wettbewerb geöffnet wird. Das Transparenzgebot verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, die bevorstehende Auftragsvergabe allgemein so bekannt zu machen, dass interessierte Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich um den ausgeschriebenen Auftrag zu bewerben. Hierzu sind etwa die Eignungs- und Zuschlagskriterien bekanntzumachen. Aus dem Transparenzgebot folgt auch die Pflicht des Auftraggebers, das Vergabeverfahren umfassend und nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Transparenzgrundsatz gilt auch für Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte (vgl. § 2 Abs. 1 VOB/A bzw. § 2 Abs. 1 UVgO).

Vorteile einer Präqualifikation für Unternehmen in Vergabeverfahren
Das PQ-Verfahren – die Präqualifikation als Vorteil nutzen

Das PQ-Verfahren bietet den Unternehmen eine große Anzahl an Vorteilen gegenüber der Erbringung von Einzelnachweisen, es erleichtert den Unternehmen durch Zeiteinsparung und durchgehende Aktualität der Unterlagen die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren.

online | Mo. 30.03.2026 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Unternehmen, die regelmäßig an Vergabeverfahren teilnehmen und die Abläufe optmieren wollen.
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in Deutschland erweitern und vertiefen wollen.

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular