Transparenzgebot

Entdecken Sie die zentrale Rolle des digitalen Beschaffungsantrags im Beschaffungsprozess
Bedarfsmanagement im VMS: Der digitale Beschaffungsantrag als zentraler Baustein

Verfahrenstransparenz herzustellen, ist ein Grundanliegen des Vergaberechts. Der vergaberechtliche Grundsatz der Transparenz ist in § 97 Abs. 1 GWB geregelt. Er verlangt, dass öffentliche Auftraggeberin Vergabeverfahren einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit herstellen, so dass die Vergabe öffentlicher Aufträge für den (EU-weiten) Wettbewerb geöffnet wird. Das Transparenzgebot verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, die bevorstehende Auftragsvergabe allgemein so bekannt zu machen, dass interessierte Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich um den ausgeschriebenen Auftrag zu bewerben. Hierzu sind etwa die Eignungs- und Zuschlagskriterien bekanntzumachen. Aus dem Transparenzgebot folgt auch die Pflicht des Auftraggebers, das Vergabeverfahren umfassend und nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Transparenzgrundsatz gilt auch für Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte (vgl. § 2 Abs. 1 VOB/A bzw. § 2 Abs. 1 UVgO).

Entdecken Sie die zentrale Rolle des digitalen Beschaffungsantrags im Beschaffungsprozess
Bedarfsmanagement im VMS: Der digitale Beschaffungsantrag als zentraler Baustein

Dieses Webinar richtet sich an Fachkräfte aus Vergabe- und Beschaffungsstellen, die die Funktionalitäten und Vorteile des Moduls Bedarfsmanagements im cosinex Vergabemanagementsystem (VMS) kennenlernen möchten. Sie erfahren, wie der digitale Beschaffungsantrag als zentraler Baustein des VMS Ihre Beschaffungsprozesse revolutionieren kann.

online | Do. 05.12.2024 |

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  • Ausschließlich an Vergabe- und Beschaffungsstellen

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