Transparenzgebot

Vergabestrategien, Bietermarkt und Handlungssicherheit für Kommunen, Zweckverbände und Kläranlagenbetreiber
Digitale Konferenz: Phosphorrückgewinnung 2029 – Neue Vergaben für öffentliche Auftraggeber & Bieter

Verfahrenstransparenz herzustellen, ist ein Grundanliegen des Vergaberechts. Der vergaberechtliche Grundsatz der Transparenz ist in § 97 Abs. 1 GWB geregelt. Er verlangt, dass öffentliche Auftraggeberin Vergabeverfahren einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit herstellen, so dass die Vergabe öffentlicher Aufträge für den (EU-weiten) Wettbewerb geöffnet wird. Das Transparenzgebot verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, die bevorstehende Auftragsvergabe allgemein so bekannt zu machen, dass interessierte Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich um den ausgeschriebenen Auftrag zu bewerben. Hierzu sind etwa die Eignungs- und Zuschlagskriterien bekanntzumachen. Aus dem Transparenzgebot folgt auch die Pflicht des Auftraggebers, das Vergabeverfahren umfassend und nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Transparenzgrundsatz gilt auch für Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte (vgl. § 2 Abs. 1 VOB/A bzw. § 2 Abs. 1 UVgO).

Vergabestrategien, Bietermarkt und Handlungssicherheit für Kommunen, Zweckverbände und Kläranlagenbetreiber
Digitale Konferenz: Phosphorrückgewinnung 2029 – Neue Vergaben für öffentliche Auftraggeber & Bieter

In dieser digitalen Konferenz erhalten Vergabestellen, Kläranlagenbetreiber und kommunale Entscheider einen praxisnahen Überblick über die aktuelle Marktsituation, vergaberechtliche Besonderheiten sowie strategische Handlungsmöglichkeiten.

online | Fr. 18.09.2026 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an: Kommunen und kommunale Unternehmen, Kläranlagenbetreiber, Zweckverbände, Eigenbetriebe, interkommunale Kooperationen, Beschaffungs- und Vergabestellen, Umwelt- und Abwasserabteilungen und Bieterunternehmen, die sich über mögliche Teilnahmen informieren möchten

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