Transparenzgebot

EVB-IT-Verträge in Vergabeverfahren: Basics und Gestaltungsspielräume
Digitale Konferenz: EVB-IT-Verträge in Vergabeverfahren

Verfahrenstransparenz herzustellen, ist ein Grundanliegen des Vergaberechts. Der vergaberechtliche Grundsatz der Transparenz ist in § 97 Abs. 1 GWB geregelt. Er verlangt, dass öffentliche Auftraggeberin Vergabeverfahren einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit herstellen, so dass die Vergabe öffentlicher Aufträge für den (EU-weiten) Wettbewerb geöffnet wird. Das Transparenzgebot verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, die bevorstehende Auftragsvergabe allgemein so bekannt zu machen, dass interessierte Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich um den ausgeschriebenen Auftrag zu bewerben. Hierzu sind etwa die Eignungs- und Zuschlagskriterien bekanntzumachen. Aus dem Transparenzgebot folgt auch die Pflicht des Auftraggebers, das Vergabeverfahren umfassend und nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Transparenzgrundsatz gilt auch für Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte (vgl. § 2 Abs. 1 VOB/A bzw. § 2 Abs. 1 UVgO).

EVB-IT-Verträge in Vergabeverfahren: Basics und Gestaltungsspielräume
Digitale Konferenz: EVB-IT-Verträge in Vergabeverfahren

In diesem 90-minütigen Webinar erhalten die Teilnehmenden einen praxisnahen Überblick über den Einsatz der EVB-IT-Vertragsmuster in Vergabeverfahren. Der Fokus liegt auf der korrekten Auswahl der Vertragstypen, den typischen Fehlerquellen sowie praktischen Erfahrungen aus erfolgreich umgesetzten IT-Projekten.

online | Mi. 26.08.2026 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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