Transparenzgebot

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Durchführung mehrstufiger Verfahren mit DTVP

Verfahrenstransparenz herzustellen, ist ein Grundanliegen des Vergaberechts. Der vergaberechtliche Grundsatz der Transparenz ist in § 97 Abs. 1 GWB geregelt. Er verlangt, dass öffentliche Auftraggeberin Vergabeverfahren einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit herstellen, so dass die Vergabe öffentlicher Aufträge für den (EU-weiten) Wettbewerb geöffnet wird. Das Transparenzgebot verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, die bevorstehende Auftragsvergabe allgemein so bekannt zu machen, dass interessierte Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich um den ausgeschriebenen Auftrag zu bewerben. Hierzu sind etwa die Eignungs- und Zuschlagskriterien bekanntzumachen. Aus dem Transparenzgebot folgt auch die Pflicht des Auftraggebers, das Vergabeverfahren umfassend und nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Transparenzgrundsatz gilt auch für Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte (vgl. § 2 Abs. 1 VOB/A bzw. § 2 Abs. 1 UVgO).

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Durchführung mehrstufiger Verfahren mit DTVP

In diesem kostenfreien Webinar für Auftraggeber steigen wir in unsere Lösung ein und demonstrieren Ihnen, wie Sie mehrstufige Verfahren mithilfe des Deutschen Vergabeportals durchführen können.

online | Mi. 24.04.2024 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen

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