Umweltfreundliche Produkte
Der öffentliche Auftraggeber kann Aspekte des Umweltschutzes auf verschiedenen Ebenen im Vergabeverfahren berücksichtigen. Umweltkriterien können innerhalb der Leistungsbeschreibung, bei den Eignungskriterien, als Zuschlagskriterien und als zusätzliche Anforderungen an die Ausführung des Auftrags berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist allgemein, dass sie in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich hinreichend transparent aus der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen ergeben. Der öffentliche Auftraggeber ist auch berechtigt, Erzeugnisse mit entsprechenden Gütesiegeln und Umweltschutzzeichen gezielt nachzufragen. Sollen die Voraussetzungen eines bestimmten Umweltzeichens zu Leistungs- oder Funktionsanforderungen im Vergabeverfahren gemacht werden, sind diese explizit zu nennen. Dabei kann darauf hingewiesen werden, dass der Nachweis dieser Anforderungen durch das Umweltzeichen erbracht werden kann.