Ungewöhnliches Wagnis

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Liefer- und Dienstleistungen einfach mit DTVP vergeben (UVgO / VgV)

Bei der Erarbeitung der Leistungsbeschreibung muss der Auftraggeber beachten, dass dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden darf für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf Preise und Fristen er im Vorfeld nicht einschätzen kann. Dies ist für Bauvergaben ausdrücklich in § 7 Abs. 1 Nr. 3 und § 7 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A geregelt. Im Bereich der VOL/A ergibt sich das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse aus allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien bzw. kann die Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses allenfalls in der Regel unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit einer für Bieter oder Auftragnehmer kaufmännisch vernünftigen Kalkulation zu beanstanden sein.

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Liefer- und Dienstleistungen einfach mit DTVP vergeben (UVgO / VgV)

Im Rahmen des 1,5-stündigen Webinars zeigen Ihnen unsere Produktberater die wesentlichen Funktionen des Deutschen Vergabeportals anhand der Durchführung einer Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen mit Hilfe unserer Lösung. Im Webinar gehen wir auch auf die Besonderheiten der Anlage und Veröffentlichung von EU-weiten Vergabeverfahren im neuen eForms-DE Standard ein.

online | Di. 19.08.2025 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die europaweite Vergabeverfahren durchführen wollen

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