Ungewöhnliches Wagnis

Vorteile einer Präqualifikation für Unternehmen in Vergabeverfahren
Das PQ-Verfahren – die Präqualifikation als Vorteil nutzen

Bei der Erarbeitung der Leistungsbeschreibung muss der Auftraggeber beachten, dass dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden darf für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf Preise und Fristen er im Vorfeld nicht einschätzen kann. Dies ist für Bauvergaben ausdrücklich in § 7 Abs. 1 Nr. 3 und § 7 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A geregelt. Im Bereich der VOL/A ergibt sich das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse aus allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien bzw. kann die Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses allenfalls in der Regel unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit einer für Bieter oder Auftragnehmer kaufmännisch vernünftigen Kalkulation zu beanstanden sein.

Vorteile einer Präqualifikation für Unternehmen in Vergabeverfahren
Das PQ-Verfahren – die Präqualifikation als Vorteil nutzen

Das PQ-Verfahren bietet den Unternehmen eine große Anzahl an Vorteilen gegenüber der Erbringung von Einzelnachweisen, es erleichtert den Unternehmen durch Zeiteinsparung und durchgehende Aktualität der Unterlagen die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren.

online | Mo. 30.03.2026 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Unternehmen, die regelmäßig an Vergabeverfahren teilnehmen und die Abläufe optmieren wollen.
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in Deutschland erweitern und vertiefen wollen.

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