Ungewöhnliches Wagnis

Fragen aus der Praxis – live, interaktiv und verständlich beantwortet.
DTVP-Fragestunde – Sie fragen, wir antworten

Bei der Erarbeitung der Leistungsbeschreibung muss der Auftraggeber beachten, dass dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden darf für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf Preise und Fristen er im Vorfeld nicht einschätzen kann. Dies ist für Bauvergaben ausdrücklich in § 7 Abs. 1 Nr. 3 und § 7 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A geregelt. Im Bereich der VOL/A ergibt sich das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse aus allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien bzw. kann die Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses allenfalls in der Regel unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit einer für Bieter oder Auftragnehmer kaufmännisch vernünftigen Kalkulation zu beanstanden sein.

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In dieser interaktiven Fragestunde stehen Ihre konkreten Fragen und Erfahrungen aus der Praxis im Mittelpunkt.

online | Mi. 28.10.2026 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen

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