Ungewöhnliches Wagnis

Für alle, die das DTVP bisher nicht als Kunden nutzen und es mit den wichtigsten Funktionen kennenlernen möchten.
E-Vergabe mit DTVP – Einfach. Schnell. Sicher.

Bei der Erarbeitung der Leistungsbeschreibung muss der Auftraggeber beachten, dass dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden darf für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf Preise und Fristen er im Vorfeld nicht einschätzen kann. Dies ist für Bauvergaben ausdrücklich in § 7 Abs. 1 Nr. 3 und § 7 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A geregelt. Im Bereich der VOL/A ergibt sich das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse aus allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien bzw. kann die Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses allenfalls in der Regel unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit einer für Bieter oder Auftragnehmer kaufmännisch vernünftigen Kalkulation zu beanstanden sein.

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In diesem Webinar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick darüber, wie die E-Vergabe mit DTVP funktioniert und welchen konkreten Mehrwert die Lösung für Ihre tägliche Arbeit bietet.

online | Di. 13.01.2026 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen

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